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#STAND WITH UKRAINE

Wir, der Vorstand, die Geschäftsstelle sowie die Mitglieder der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau, sind zutiefst erschüttert über den russischen Angriff auf die Ukraine, der zu zahlreichen Toten, Verletzten und Zerstörungen geführt hat und immer noch führt. Unser tiefes Mitgefühl und unsere Anteilnahme gilt den Opfern und ihren Angehörigen sowie dem ganzen ukrainischen Volk.

Zeithonorare in Ingenieurverträgen - Beauftragung freiberuflicher Leistungen im Tief- und sonstigen Ingenieurbau

Der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 4. Juli 2019 entschieden, dass Mindest- und Höchstsätze für Honorare nicht mehr verbindlich vorgegeben werden dürfen, da dies nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Dieses Urteil wurde mit Novellierung der HOAI 2021 in nationales Recht umgesetzt.
Gleichwohl ist sicherzustellen, dass die Honorare auskömmlich sind. So besteht für öffentliche Auftraggeber beispielsweise nach § 60 Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV) eine Aufklärungspflicht bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten.

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